Muss erst jemand bluten?
Shownotes
Eine Frau beendet eine Affäre, ihr Ex bedrängt sie aber weiter. Sie wehrt sich, holt sich Hilfe bei der Opferberatung und einem Therapeuten. Sie schaltet die Justiz ein. Doch dann wird es richtig schwierig. Denn in der Schweiz existiert kein Straftatbestand Stalking. Stalker können nur verurteilt werden wegen Drohung, Nötigung, Hausfriedensbruch und Telefonbelästigung. Das ist für Opfer ein Problem. «Muss erst jemand bluten» heisst die neuste Folge des Podcasts «Der Fall». Moderator Eric Facon spricht mit Autorin Jasmine Helbling und Rechtsberaterin Katharina Siegrist über die Hintergründe.
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